Die Sonnige Toskana, Ferienhaeuser in Italien, Spanien und Frankreich

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Frank Fingerhut - Die Sonnige Toskana - Ferienhäuser und Villen mit Pool für Ihren Urlaub: Tel. 0041 798154906

Informationen, Geschäftsbedingungen

Die Sonnige Toskana, ein Bereich der Casalio GmbH
Hauptstrasse 35, 6315 Oberägeri, Schweiz

Allgemeine Vermittlungs- und Mietbestimmungen

Sehr geehrte Kunden,
zu einem positiven Gelingen Ihres Aufenthalts tragen auch klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei. Daher regeln die nachfolgenden Bestimmungen für die Vermittlung von privaten Ferienunterkünften durch Die Sonnige Toskana, ein Bereich der Casalio GmbH, Ahornberg, 6436 Schwyz, Schweiz (www.sonnigetoskana.ch) – nachfolgend Vermittler genannt – das Verhältnis zwischen ihnen und dem Vermittler. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen aufmerksam durch, denn sie werden Inhalt des zwischen Ihnen und dem Vermittler im Falle Ihrer Buchung zustande kommenden Vertrages.

Aus Vereinfachungsgründen wird nachfolgend für alle auf den Webseiten von www.sonnigetoskana.ch angebotenen Feriendomizile einheitlich der Begriff „Ferienobjekt“ verwendet.


1. Allgemeines

1.1 Die Sonnige Toskana tritt nur als Vermittler zwischen Kunden und den jeweiligen Eigentümern oder vermietenden Reiseveranstaltern der Ferienunterkünfte (nachfolgend Vermieter genannt) auf und handelt im Auftrag und auf Rechnung des Vermieters.

1.2 Der Vermittler besitzt im Hinblick auf die Überlassung des Ferienobjekts Vollmacht für den Vermieter. Diese umfasst alle Rechtshandlungen zur Änderung, Gestaltung und Auflösung des Mietverhältnisses (einschließlich Inkasso des Mietzinses, Verwaltung der Kaution, Kündigung/Rücktritt und Mieterhöhung/-herabsetzung).


2. Vertragsschluß

2.1 Mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Buchungsformular, welches per Fax dem Vermittler zugehen muss, gibt der Kunde verbindlich ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Vermittlung und Überlassung eines Ferienobjekts auf der Grundlage der nachfolgenden Vertragsbedingungen ab.

2.2. In dem Buchungsformular sind alle mitreisenden Personen (inklusive Kinder, Säuglinge und Besucher zur Übernachtung) aufzuführen. Die Buchung erfolgt durch den Kunden auch für alle übrigen Personen, die an der Reise teilnehmen, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

2.3. Der Vermittler bestätigt die Buchung durch Zusendung einer Buchungs- und Reservierungsbestätigung per E-Mail oder Fax, wodurch der Vertrag zustande kommt.

2.4. Weicht die Bestätigung des Vermittlers von der Buchung ab, liegt ein neues Angebot des Vermittlers vor, an das der Vermittler 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde dies durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Zahlung des Gesamtpreises oder Belegung des Ferienobjekts annimmt.


3. Leistungsumfang

3.1 Die vom Vermittler vertraglich geschuldete Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Ferienobjekts zu dem im Buchungsfax des Kunden angegebenen Zeitraum. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Beschreibung des Objekts auf der Webseite des Vermittlers, nach Maßgabe aller dort vorhandenen Hinweise und Erläuterungen, sowie hierauf eventuell Bezug nehmender Hinweise und Angaben in der Reservierungsbestätigung. Sonderwünsche werden nach Möglichkeit erfüllt, werden aber nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Vermittler schriftlich bestätigt werden.

3.2 Sämtliche Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Ferienobjekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Ferienobjekts, sowie Schnee-, Strand- und Ortsverhältnisse des Ortes, in dem sich das Ferienobjekt befindet, sind nicht Bestandteil der Leistungspflicht des Vermittlers oder werden von dieser umfasst, ausgenommen soweit diesbezüglich seitens des Vermittlers Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten bestehen und schuldhaft verletzt wurden.

3.3 Die Zahl der Personen, die eine Unterkunft in Anspruch nehmen, darf die auf der Webseite „www.sonnigetoskana.ch“ angegebene maximale Personenzahl für eine Unterkunft nicht überschreiten. Ausnahmen müssen mit dem Vermittler gesondert vereinbart und schriftlich genehmigt werden. Sollte ein Ferienobjekt ohne vorherige schriftliche Ankündigung des Kunden und schriftliche Genehmigung des Vermittlers von mehr Personen in Anspruch genommen werden, als gestattet, behalten sich Vermittler und Vermieter das Recht vor, den Kunden auch nach Anreise das Ferienobjekt nicht zur Verfügung zu stellen.

3.4 Die vollständige Zahlung des angemieteten Ferienobjekts wird im unter Punkt 3.3 bezeichneten Fall einbehalten oder ist vor Ort dennoch zu leisten.

3.5 Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Regie und in eigener Verantwortung. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften, insbesondere Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen.


4. Zahlungsbedingungen

4.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungs- und Reservierungsbestätigung, die gleichzeitig auch Rechnung ist) ist eine Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises fällig und innerhalb von 3 Werktagen auf das in der Reservierungsbestätigung/Rechnung für den Mieter angegebene Konto einzuzahlen.

Bei Feriendomizilen, die pro Woche zu irgendeiner Saison mehr als 3500 Euro pro Woche kosten, ist eine Anzahlung von 50 Prozent des Gesamtpreises fällig und innerhalb von 2 Werktagen auf das in der Reservierungsbestätigung/Rechnung für den Mieter angegebene Konto einzuzahlen.

Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Der Rest des Gesamtpreises ist nach Vertragsschluss innerhalb von 8 Wochen, spätestens jedoch 90 Tage vor Anreise und bei Feriendomizilen, die in irgendeiner Saison mehr als 3500 Euro kosten spätestens 120 Tage vor Anreise unaufgefordert auf das dem Mieter in der Reservierungsbestätigung/Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Wird eine Unterkunft weniger als 90 Tage vor Antritt der Reise gebucht, wird die vollständige Zahlung des Gesamtpreises sofort fällig bei Buchung.

4.2 Bei Zahlungen aus einem anderen Land als der Schweiz oder Deutschland sind die gesamten Bankspesen vom Kunden zu tragen.

4.3 Sollte die Vorauszahlung durch den Kunden nach Erhalt der Buchungs- und Reservierungsbestätigung nicht innerhalb von 3 Werktagen erfolgt sein und liegt auch keine Faxbestätigung des Überweisungsbelegs vom Kunden vor, ist der Vermittler berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 5.1 zu berechnen.

4.4 Wird die Restzahlung nicht oder nicht vollständig bis spätestens 90 Tage - und bei Buchung von Feriendomizilen, die in irgendeiner Saison mehr als 3500 Euro pro Woche kosten bis spätestens 120 Tage vor Anreise - eingezahlt oder der Gesamtpreis bei einer Buchung weniger als 90 Tage vor Antritt der Reise - bei Buchung von Feriendomizilen, die in irgendeiner Saison mehr als 3500 Euro/Woche kosten weniger als 120 Tage vor Reiseantritt - nicht umgehend an den Vermittler überwiesen und liegt auch keine Faxbestätigung des Überweisungsbelegs vom Kunden vor, ist der Vermittler berechtigt, fristlos vom Vertrag zurückzutreten und pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 5.1 zu berechnen.

4.5 Wird der Gesamtpreis bei einer Buchung weniger als 90 Tage, bzw. bei Buchung von Feriendomizilen, die in irgendeiner Saison mehr als 3500 Euro pro Woche kosten weniger als 120 Tage vor Antritt der Reise nicht umgehend an den Vermittler überwiesen und liegt auch keine Faxbestätigung des Überweisungsbelegs vom Kunden vor, ist der Vermittler ebenfalls berechtigt, ohne Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 5.1 zu berechnen.

4.6 Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Überlassungsrechts des Kunden zum Zeitpunkt der vereinbarten Übernahme des gemieteten Ferienobjekts ohne vorherigen Zugang einer Rücktrittserklärung vom Vertrag durch den Kunden beim Vermittler, hat der Kunde den vollen Gesamtpreis zu zahlen. Bei späterer Anreise bzw. vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Zahlungen. Dies gilt auch, wenn die Nichtinanspruchnahme oder verkürzte Inanspruchnahme des Überlassungsrechts durch den Kunden darauf zurückzuführen ist, dass dieser seinen Urlaub unverschuldet, z.B. durch Krankheit oder aufgrund von Einreiseschwierigkeiten an der Grenze, gleich welchen Grundes, nicht durchführen kann.

4.7 Die Anreisezeiten sind in der Regel samstags zwischen 15.00 und 19.00 Uhr am gemieteten Ferienobjekt, die Abreisezeiten samstags bis 10.00 Uhr. Weicht der Anreisezeitpunkt oder der Abreisezeitpunkt des Kunden hiervon ab, so ist er verpflichtet dies dem Vermittler bzw. dem Vermieter vor Ort in jedem Fall rechtzeitig mitzuteilen. Genauere Informationen das jeweilige Ferienobjekt betreffend, sind der Reservierungsbestätigung zu entnehmen.

4.8 Erfolgt die Anreise nach 21.00 Uhr besteht keine Verpflichtung des Vermieters den Kunden noch am selben Tag das Ferienobjekt zu überlassen. Später eintreffende Kunden müssen auf eigene Rechnung anderweitig übernachten.

4.9 Bei der Übernahme des gemieteten Ferienobjekts ist an den Vermieter bzw. seinen Beauftragten vor Ort in bar eine Kaution sowie bei Abreise ggf. eine Reinigungsgebühr zu zahlen. Die Kaution wird bei Abreise zurückerstattet, sofern keine Schäden an Einrichtungsgegenständen, Möbeln oder am Haus bzw. an der Wohnung entstanden sind und die Wohneinheit in einem ordentlichen Zustand verlassen wird. Die Höhe der Kaution und der Endreinigungsgebühr sowie sonstige evtl. nicht im Gesamtpreis enthaltene optionale Kosten (Nebenkosten), wie beispielsweise Heizkosten, Aufwand für Bettwäsche etc., sind den entsprechenden Preisinformationen zu den einzelnen Objekten zu entnehmen. Die Nebenkostenabrechnung wird direkt zwischen dem Kunden und dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten vor Ort geregelt und richtet sich nach dem jeweiligen Verbrauch.

5. Rücktritt durch den Kunden und Schadensersatz

5.1 Dem Kunden wird bis zum Belegungsbeginn ein Rücktrittsrecht vom Vertrag eingeräumt. Im eigenen Interesse des Kunden und aus Beweissicherungsgründen wird dringend empfohlen, diesen Rücktritt dem Vermittler gegenüber schriftlich zu erklären. Für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen, sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung kann pauschaliert Ersatz verlangt werden. Somit werden bei Rücktritt vom Vertrag bis zum 121. Tag vor Belegungsbeginn 25 % - und bei Feriendomizilen, die zu irgendeiner Saison mehr als 3500 Euro pro Woche kosten 50 Prozent - , vom 120. Tag bis zum 50. Tag vor Belegungsbeginn 50 % - und bei Feriendomizilen, die zu irgendeiner Saison mehr als 3500 Euro pro Woche kosten 80 Prozent - , vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 75 % - und bei Feriendomizilen, die zu irgendeiner Saison mehr als 3500 Euro pro Woche kosten 90 Prozent - und bei weniger als 30 Tagen vor Belegungsbeginn 90 % - und bei Feriendomizilen, die zu irgendeiner Saison mehr als 3500 Euro pro Woche kosten 100 Prozent - des Gesamtpreises fällig. Für die genannten Zeitpunkte ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermittler ausschlaggebend. Es bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass dem Vermittler keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachten Pauschalen entstanden sind.

5.2 Der Rücktritt oder die Kündigung des Vertrags nach Übernahme des Ferienobjekts sind mit der Folge ausgeschlossen, dass der Kunde auch im Falle der Nichtinanspruchnahme seines Überlassungsrechts den vollen Gesamtpreis zu entrichten hat. Eine Rückzahlung geleisteter Anzahlungen ist ausgeschlossen.

5.3 Die Ansprüche des Vermittlers entfallen, wenn der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einen adäquaten Ersatzmieter stellt. Der Vermittler und, sofern dies in der Buchungs- und Reservierungsbestätigung entsprechend vermerkt ist, auch der jeweilige Reiseveranstalter sind hierüber sofort per Fax zu informieren, ebenso über die persönlichen Daten des Ersatzmieters (Name, Vorname, Wohnanschrift, Geschlecht, Geburtsdatum und Nationalität). Für die durch den Wechsel entstehenden Kosten kann der Vermittler eine Bearbeitungspauschale von 50,- Euro verlangen.

5.4 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.


6. Haftung

6.1 Die Haftung des Vermittlers für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf die dreifache Höhe der vermittelten Leistung, d.h. auf einen Betrag in Höhe des dreifachen Gesamtpreises summenmäßig beschränkt, soweit der Schaden des Kunden weder auf vorsätzlichem noch grob fahrlässigem Handelns des Vermittlers beruht.

6.2 Der Vermittler und der Vermieter übernehmen keine Haftung für Unfälle des Kunden und der von ihm angemeldeten Personen in den Ferienunterkünften oder auf dem den Ferienunterkünften zugehörigen Gelände, sofern sie nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seitens des Vermittlers bzw. des Vermieters zurückzuführen sind. Sie haften insbesondere auch nicht für Schäden, die dem Kunden und der von ihm angemeldeten Personen durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Ferienobjekts oder seiner Einrichtungen entstehen.

6.3 Der Kunde haftet für die von ihm oder von einer der mit angemeldeten Personen verursachten Schäden am Ferienobjekt.

6.4 Der Vermieter haftet für die Beschaffenheit des Ferienobjekts, so wie auf der Webseite „www.sonnigetoskana.ch“ beschrieben. Vermieter und Vermittler können jedoch bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine Änderung zu den Angaben auf der Website „www.sonnigetoskana.ch“ bzw. „www.sonnigetoskana.ch“ vornehmen. Für die auf den Webseiten angegebenen Entfernungen wird keine Gewähr übernommen, da es sich nur um Schätzungen handelt.

6.5 Der Vermittler haftet gegenüber dem Kunden nicht für Beratungsfehler, die sich aus Fehlinformationen durch den Vermieter bzgl. des Ferienobjekts ergeben.

6.6 Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird ausgeschlossen, ebenso für die störungsfreie Betriebsbereitschaft von elektrischen Geräten sowie von Einrichtungen wie Heizung, Klimaanlage, Swimmingpool etc., sowie für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Ferienobjekt und den vertraglichen Leistungen stehen.

6.7 Weder der Vermittler noch der Vermieter haften für Schäden, Unfälle oder Krankheiten eines vom Kunden mitgeführten Haustieres. Ebenso wenig sind sie verpflichtet Vorkehrungen zu treffen, die die Sicherheit eines mitgeführten Haustieres gewährleisten. Auch wenn in der Leistungsbeschreibung von einer Umzäunung des Ferienobjekts die Rede ist, so bedeutet dies weder, dass diese unüberwindlich noch derart beschaffen ist, das dem mitgeführten Haustier ein Verlassen des Ferienobjekts unmöglich ist. Es wird vorausgesetzt, dass das mitgeführte Haustier versichert ist und insbesondere Hundebesitzer darüber informiert sind, dass das italienische Ministerium für Gesundheit im Jahr 2003 für einige Hunderassen besondere Vorschriften erlassen hat, die für einen vom Kunden mitgeführten entsprechenden Hund zu beachten sind.

6.8 Eine Haftung für die Folgen von Streik, militärischen Aktionen, Revolutionen, Naturkatastrophen und höhere Gewalt wird ausgeschlossen.


7. Gewährleistung, Pflichten und Obliegenheiten des Kunden, Kündigung und Ausschlussfrist

7.1 Das Ferienobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen, einschließlich Kindern und Besuchern zur Übernachtung, belegt werden. Insbesondere ist eine Überschreitung der in Beschreibung des Objekts angegebenen Personenbelegungshöchstzahl ausdrücklich ausgeschlossen. Im Falle einer – sei es auch nur vorübergehenden - Überbelegung ist der Vermittler berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Sein Recht auf Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

7.2 Der Kunde und die von ihm angemeldeten Personen sind verpflichtet, das Ferienobjekt pfleglich zu behandeln. Bei der Abreise sind das Ferienobjekt und das jeweilige Inventar, insbesondere Küchenvorrichtungen und Geschirr, gereinigt, aufgeräumt und besenrein zu übergeben.

7.3 Haustiere dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung mitgebracht werden, auch wenn in der Beschreibung des Ferienobjekts die Mitnahme von Haustieren generell erlaubt ist. Anzahl, Art und Größe sind schriftlich anzugeben.

7.4 Wird während der Belegung des Ferienobjekts trotz Abmahnung seitens des Vermittlers oder des Vermieters bzw. seines Beauftragten vor Ort die Durchführung des Vertrages durch den Kunden nachhaltig gestört oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann der Vermittler oder der vom Vermittler hierzu ausdrücklich bevollmächtigte Vermieter den Vertrag fristlos kündigen. Dies gilt insbesondere, soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt wird, oder gegen die Hausordnung verstoßen wird oder der Hausfrieden erheblich gestört wird, oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt erheblich beschädigt wird. Im Falle einer solchen fristlosen, außerordentlichen Kündigung durch den Vermittler, bleibt sein Anspruch auf den Gesamtpreis bestehen.

7.5 Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist der Kunde verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Stellt der Kunde Mängel am Ferienobjekt fest, kann er Abhilfe verlangen. Insbesondere ist der Kunde in diesem Fall gesetzlich verpflichtet, den auftretenden Mangel des Ferienobjekts dem Vermittler unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat sich in diesem Fall unverzüglich telefonisch oder per Fax bzw. Email an den Vermittler zu wenden, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und ggf. die Leistungsstörung zu beseitigen bzw. Ersatz zu stellen. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter oder seinen Beauftragten vor Ort ist nicht ausreichend. Auch sind der Vermieter oder seine Beauftragten vor Ort nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben - mit Ausnahme von Ziffer 7.4 - und/oder entgegenzunehmen.

7.6 Der Mieter ist verpflichtet, Mängel des Mietobjekts unverzüglich anzuzeigen und von dem Vermieter oder einem Vertreter des Vermieters gegebenenfalls vor Ort protokollieren zu lassen. Wird die unverzügliche Anzeigeverpflichtung eines Mangels am Ferienobjekt dem Vermittler gegenüber schuldhaft versäumt, so stehen dem Kunden insoweit Ansprüche nicht zu. Dies gilt nicht, wenn die ihm obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

7.7 Als Mängel des Mietobjekts gelten nur solche, die bereits am Tag des Einzugs vorhanden waren. Wird die unverzügliche Anzeigeverpflichtung eines Mangels innerhalb von 24 Stunden nach Anreise am Ferienobjekt dem Vermittler gegenüber schuldhaft versäumt, so stehen dem Kunden insoweit Ansprüche nicht zu. Für die rechtzeitige Mängelanzeige sowie das Vorhandensein des behaupteten Mangels ist der Kunde beweispflichtig.

7.8 Der Vermittler ist verpflichtet, den angezeigten Mangel in angemessener Frist beseitigen zu lassen, sofern dies möglich ist und keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Hierbei ist Abhilfe nach ortsüblichen Maßstäben zu leisten.

7.9 Der Vermittler ist berechtigt durch Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen, falls das gebuchte Ferienobjekt aus Gründen, die der Vermittler selbst nicht zu vertreten hat, nicht belegt werden kann. Falls das nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf Schadensersatz.

7.10 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung kann der Kunde nur innerhalb eines Monats ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Belegung gegenüber dem Vermittler geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist, und dann nur innerhalb von 4 Wochen nach Wegfall des Hinderungsgrundes.

7.11 Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen nach Ziffer 7.10 ist, dass die vom Vermittler vertraglich geschuldete Leistung oder die vom Kunden angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, dass der Kunde den Mangel dem Vermittler unverzüglich angezeigt hat und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte.


8. Verjährung, Gerichtsstand und sonstige Bestimmungen

8.1 Gleich aus welchem Rechtsgrund - mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung - verjähren die Ansprüche des Kunden gegenüber dem Vermittler nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vor- und nachvertraglichen Pflichten, sowie Nebenpflichten aus dem Vertrag. Schweben zwischen dem Kunden und dem Vermittler Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Vermittler die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt dann frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

8.2 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise im Zusammenhang mit dem Vertrag oder seiner Durchführung ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten - ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

8.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Preises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

8.4 Sämtliche Nebenabreden des Vertrags bedürfen der Schriftform.

8.5 Für die Vertragsbeziehung wird ausschließlich das Schweizer Recht vereinbart. Für Klagen gegen den Vermittler ist der Gerichtsstand Zug in der Schweiz. Für Klagen des Vermittlers gegen den Kunden, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Zug in der Schweiz vereinbart, soweit der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz hat.

8.6 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.